Anforderungen an die Luftdichtheit

Anforderungen an die Luftdichtheit

Je nach Baustandard werden in der Schweiz die Anforderungen an die Luftdichtheit in unterschiedlichen technischen Regelwerken definiert.

SIA 180 (2014): Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau

Exigence minimales

In Kapitel 3.6 der Norm SIA 180 (2014) werden die Anforderungen an die Luftdichtheit der thermischen Gebäudehülle und gegebenenfalls auch an Wohnungstrennwände, Trennwände unterschiedlicher Nutzungen usw. beschrieben. Die erforderliche Aussenluftmenge ist durch manuelle Öffnung der Fenster, andere kontrollierte Lüftungsöffnungen oder durch geeignete lufttechnische Anlagen sicherzustellen. Als Kennwert für die Gesamtluftdurchlässigkeit der Gebäudehülle oder für andere Messzonen wird der auf die Hüllfläche bezogene Volumenstrom bei Referenzbedingungen von 50 Pa Druckdifferenz verwendet. Die Grenzbzw. Ziel-werte gemäss SIA 180 können nachstehender Tabelle entnommen werden

  qa50,li [m3/(h m2)]
Kategorie Grenzwert für natürliche Lüftung Grenzwert für mechanische Lüftung Zielwert
Neubauten 2.4 1.6 0.6
Umbauten, Erneuerungen 3.6 2.4 1.2

Minergie, Minergie-P, Minergie-A

Bei diesen Energiestandards gelten Anforderungen welche über jene der Norm SIA 180 hinausreichen.

  qE50 [m3/(h m2)]
Energie-Standard Minergie Minergie-P Minergie-A
Neubauten 1.2 0.8 0.8
Erneuerungen 1.6 1.6 1.6

Wie genau die Messung zu erfolgen und welchen Inhalt der Prüfbericht der Messung aufzuweisen hat, kann der Messanleitung entnommen werden, welche auf der Website des Vereins Minergie (www.minergie.ch) erhältlich ist.

Alle in der Schweiz errichteten Gebäude müssen die in den vorhergehenden Tabellen angegebenen Werte für die Luftdichtheit einhalten, je nachdem, welcher Baustandard verfolgt wird. Die Messung der tatsächlichen Luftdichtheit des Gebäudes - durchgeführt mit dem Blower-Door-Test - bleibt jedoch freiwillig. Wenn ein Gebäude den Baustandards Minergie-P oder Minergie-A entsprechen soll, ist die Kontrolle der Luftdichtheit hingegen obligatorisch